Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hundebetreuung bei Lisa`s Bratscherlzeit

  • dogwalking: Hundespaziergänge und eventuelle zusätzlich vereinbarte Betreuungsleistungen
  • dogsitting: ganztägige Hundebetreuung mit Familienanschluss bei mir im Haus. Maximal 5 Besucherhunde, je nach Größe nur 4.

Was ist beim Betreuungsvertrag zu beachten?

Der Hundebesitzer schließt mit Lisa`s Bratscherlzeit, Lisa Pratscher, einen Betreuungsvertrag ab. Der Betreuungsvertrag enthält eine Checkliste, in der alle wichtigen Informationen für die Haustierbetreuung vermerkt sind; Mitteilungen des Vertrauenstierarztes, Infos zur Haftpflichtversicherung des Tieres oder eine Freilaufbestätigung.

Was beinhaltet das Service dogwalking?

Der Hund wird von den Räumlichkeiten des Hundebesitzers abgeholt und auch nach dem Spaziergang wieder dorthin zurück gebracht. Zusätzlich vereinbarte Betreuungsleistungen wie Füttern, Fellpflege etc. erfolgen nach Absprache.

Was beinhaltet das Service dogsitting?

Der Hundebesitzer bringt seinen Hund zur Bratscherlzeit und holt ihn nach Buchungsende von dort wieder ab. Der Hund wird für den vereinbarten Zeitraum aktiv in den Familienverband integriert.
Die Betreuung des Hundes erfolgt bis auf die Spaziergänge und andere Ausflüge in den Räumlichkeiten von der Bratscherlzeit. Wird der Transport von der Bratscherlzeit durchgeführt, verrechne ich pro Stunde € 12,- zuzüglich des amtlichen Kilometergeldes.

Welche Hunde betreue ich nicht?

Kranke Hunde betreue ich nicht, auch keine von Parasiten wie Milben und Flöhen befallene. Weitere Voraussetzungen für die Hundebetreuung durch Bratscherlzeit:

  • Alle notwendigen Schutzimpfungen sind durchgeführt und nicht abgelaufen.
  • Ein Floh- und Zeckenschutz ist aktiv.
  • Hunde sind gechipt und mit den aktuellen Daten registriert.
  • Hunde tragen ein Halsband mit einer Erkennungsmarke.
  • Der Hund ist haftpflichtversichert.
  • Wurde ein Auftrag bereits fix gebucht und der Hund erkrankt oder ist nicht geimpft oder gechipt, kann die Bratscherlzeit vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall bin ich berechtigt, dem Hundebesitzer eine Stornogebühr von 50 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

Darf Ihr Hund ohne Leine geführt werden?

Die Bratscherlzeit führt Hunde prinzipiell an der Leine, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Wunsch des Hundebesitzers kann der Hund an den dafür geeigneten Plätzen auch ohne Leine geführt werden. Ich informiere den Hundebesitzer über etwaige daraus entstehende rechtliche Konsequenzen. Der Hundebesitzer händigt der Bratscherlzeit eine unterschriebene Freilaufbestätigung (Inhalt des Betreuungsvertrages) aus.

Wie ist es mit der Haftung für Schäden beim Hundespaziergang?

Die Ausführmittel werden ordnungsgemäß verwendet. Die Bratscherlzeit haftet für keine Personen- oder Sachschäden, wenn sich ein Hund, der ohne Leine geführt werden darf, während des Spazierganges der Aufsicht von Lisa Pratscher entzieht und dies für sie nicht vorhersehbar gewesen ist. Das gilt auch für Verletzungen des betreuten Hundes. Die Bratscherlzeit haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch Abriss der Leine oder Halsband entstehen oder durch Verrutschen des Beißkorbes. Das gilt auch für Verletzungen des betreuten Hundes.

Wie ist es mit der Haftung für Schäden in den Räumlichkeiten von der Bratscherlzeit?

Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die der Hund in den Räumlichkeiten, in Fahrzeugen oder im Garten von der Bratscherlzeit verursacht. Das gilt auch für grobe Verunreinigungen durch den Hund. Die Bratscherlzeit kann dem Hundebesitzer die Beseitigung der Schäden oder der groben Verunreinigungen in Rechnung stellen.

Wie ist es mit der Haftung für Schäden in den Räumlichkeiten des Hundebesitzers?

Die Bratscherlzeit übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Hund in den Räumlichkeiten des Besitzers verursacht.
Das gilt auch für Verunreinigungen durch den Hund. Die Bratscherlzeit ist berechtigt, diese Verunreinigungen zu beseitigen, ist aber dazu nicht verpflichtet.
Der Zeitaufwand für die Reinigungsarbeiten können dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt werden.

Was passiert im Notfall?

In Notfällen, bei Erkrankungen oder Parasitenbefall des Hundes ist die Bratscherlzeit berechtigt, einen Tierarzt oder den Vertrauenstierarzt des Hundebesitzers hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.
Mit der Unterzeichnung des Auftrages erteilt der Hundebesitzer die Vollmacht Tierärzte zu konsultieren. Sollte es zu Verletzungen, Erkrankungen oder zum Tod des Tieres kommen, haftet die Bratscherlzeit nicht. Ausnahme: Es liegt Verschulden und grobe Fahrlässigkeit vor.

Was, wenn storniert wird?

Erfolgt die Stornierung eines Betreuungsauftrages 6 bis 2 Wochen vor dem Termin, berechnet die Bratscherlzeit 30 % des Auftragswertes. Bei einer späteren Stornierung 50 %.
 Erfolgt die Stornierung wegen einer Erkrankung werden keine Stornierungskosten in Rechnung gebracht.